Muttertag - Feiertagsregelungen im Detail
Zuerst gab es sechs Bundesländer, die am Muttertag 2008 keinen Blumenverkauf zulassen wollten. Die Berliner erhielten dann als erste eine neue gesetzliche Regelung, die noch Ende letzten Jahres in Kraft trat. Jetzt bleibt wahrscheinlich nur noch Baden-Württemberg übrig, wo scheinbar eine Veränderung zugunsten der Grünen Branche nicht durchsetzbar ist.
NRW: Die Regelung NRW ist jetzt amtlich: „Pfingstsonntag und damit am Muttertag sind 5 Stunden Verkauf erlaubt. Die Zeit kann frei gewählt werden, muss aber dann sichtbar angebracht werden“, hebt Dirk Hohlmann für den FDF-Landesverband Nordrhein-Westfalen hervor. Die Betriebe sollten rechtzeitig deutlich machen, in welchem Zeitfenster das Fachgeschäft geöffnet hat. Es macht Sinn, dass dieses der Kundschaft rechtzeitig mitgeteilt wird.
Sachsen: Auch der FDF-Landesverband in Sachsen kann sich freuen, denn der sächsische Landtag wird das Sächsische Ladenöffnungsgesetz ändern, so dass Blumen am Pfingstsonntag bzw. Muttertag ganz regulär für sechs Stunden verkauft werden können (§ 7 Abs. 1 und 5 SächsLadÖffG). Der Landtag wird den Änderungsantrag im April verabschieden, so dass er rechtzeitig in Kraft treten wird. Eine Ausnahmeregelung ist daher nicht nötig, betonte Birgit Müller für das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit gegenüber florist.
Thüringen: Zittern bis zur letzten Minute mussten die FloristInnen in Thüringen, da dort eine Ausnahmeregelung erst nur mündlich versprochen wurde, nunmehr aber amtlich ist. Die Veröffentlichung stand im Staatsanzeiger und so konnte Thomas Kaselitz als FDF-Geschäftsführer des Landesverbandes Thüringen kürzlich mitteilen, dass es per 31.3.2008 eine verbindliche Ausnahmegenehmigung für Florist-Fachbetriebe in Thüringen für den 11. Mai 2008 gibt. Die Öffnungszeiten lauten daher in Thüringen am Muttertag: Es gibt fünf zusammenhängende Stunden in der Zeit von 8 – 17 Uhr, die für den Verkauf von Blumen erlaubt sind.
Brandenburg: In Brandenburg scheint eine landesweite Lösung nicht erreichbar zu sein, da jeder Landkreis seine eigene Ausnahmeregelung entscheiden kann. Über diese derzeitigen Sachstand informieren wir in einer extra Meldung. Der FDF-Landesverband Berlin und Brandenburg hat seine Mitglieder bereits informiert und so konnte Evelyn Hudewenz feststellen, dass in der Tendenz am Muttertag geöffnet werden darf.
Baden-Württemberg: Keine Bewegung zugunsten der FloristInnen ist in dem Ländle der Schwaben zu erkennen. „Wir können alles - außer Muttertag“ lautet leider das Signal aus Stuttgart. Der FDF-Landesverband spricht – so FDF-Geschäftsführer Werner Appel - von der stärksten Lobbyarbeit der letzten 35 Jahre, die leider bisher ohne eine Veränderung in der Sache erfolglos blieb. Aufgrund unserer Anfrage teilte uns das Staatsministerium von Baden-Württemberg zusätzlich mit, dass derzeit keine Ausnahmeregelung für den Verkauf von Blumen am Pfingstsonntag in Baden-Württemberg geplant sei. Dagegen wolle man über die Landesmedienanstalt eine Informationskampagne durchführen, hieß es aus dem Schwabenland. Auf Anfrage der Redaktion florist teilte das Staatsministerium Baden-Württemberg hierzu mit, dass man Details im Moment noch nicht mitteilen könne, da diese derzeit noch geklärt würden, betonte Silke Bräuninger von der Pressestelle der Landesregierung.
AvdB
Hier finden Sie eine Übersicht der Regelungen der einzelnen Bundesländer
Regelungen_der_Bundeslaender.pdf
NRW: Die Regelung NRW ist jetzt amtlich: „Pfingstsonntag und damit am Muttertag sind 5 Stunden Verkauf erlaubt. Die Zeit kann frei gewählt werden, muss aber dann sichtbar angebracht werden“, hebt Dirk Hohlmann für den FDF-Landesverband Nordrhein-Westfalen hervor. Die Betriebe sollten rechtzeitig deutlich machen, in welchem Zeitfenster das Fachgeschäft geöffnet hat. Es macht Sinn, dass dieses der Kundschaft rechtzeitig mitgeteilt wird.
Sachsen: Auch der FDF-Landesverband in Sachsen kann sich freuen, denn der sächsische Landtag wird das Sächsische Ladenöffnungsgesetz ändern, so dass Blumen am Pfingstsonntag bzw. Muttertag ganz regulär für sechs Stunden verkauft werden können (§ 7 Abs. 1 und 5 SächsLadÖffG). Der Landtag wird den Änderungsantrag im April verabschieden, so dass er rechtzeitig in Kraft treten wird. Eine Ausnahmeregelung ist daher nicht nötig, betonte Birgit Müller für das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit gegenüber florist.
Thüringen: Zittern bis zur letzten Minute mussten die FloristInnen in Thüringen, da dort eine Ausnahmeregelung erst nur mündlich versprochen wurde, nunmehr aber amtlich ist. Die Veröffentlichung stand im Staatsanzeiger und so konnte Thomas Kaselitz als FDF-Geschäftsführer des Landesverbandes Thüringen kürzlich mitteilen, dass es per 31.3.2008 eine verbindliche Ausnahmegenehmigung für Florist-Fachbetriebe in Thüringen für den 11. Mai 2008 gibt. Die Öffnungszeiten lauten daher in Thüringen am Muttertag: Es gibt fünf zusammenhängende Stunden in der Zeit von 8 – 17 Uhr, die für den Verkauf von Blumen erlaubt sind.
Brandenburg: In Brandenburg scheint eine landesweite Lösung nicht erreichbar zu sein, da jeder Landkreis seine eigene Ausnahmeregelung entscheiden kann. Über diese derzeitigen Sachstand informieren wir in einer extra Meldung. Der FDF-Landesverband Berlin und Brandenburg hat seine Mitglieder bereits informiert und so konnte Evelyn Hudewenz feststellen, dass in der Tendenz am Muttertag geöffnet werden darf.
AvdB
Hier finden Sie eine Übersicht der Regelungen der einzelnen Bundesländer
Regelungen_der_Bundeslaender.pdf
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